HAZOP
Der Begriff HAZOP steht für HAZard and OPerability.

Mithilfe einer Analyse werden die Risiken und Gefahren durch die ein Unfall entstehen kann minimiert.
Die HAZOP-Analyse stellt sich in einer Risikobeurteilung (Hersteller oder Inverkehrbringer der Maschine) bzw. einer Gefährdungsbeurteilung (Betreiber der Maschine) dar.
Hersteller sind einerseits verpflichtet bei Inverkehrbringung eine Maschine zu liefern, die den Sicherheitsvorschriften wie Gesetzen, Richtlinien und Normen entspricht. Dies ist zunächst ein Prozess der bei der Konstruktion von Maschinen durchlaufen wird. Nach Abnahme der Maschine besteht eine Marktbeobachtungspflicht.
Betreiber sind hingegen ebenfalls nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
Die Gefährdungsbeurteilung ist regelmäßig zu überprüfen. Dabei ist der Stand der Technik zu berücksichtigen. Soweit erforderlich, sind die Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln entsprechend anzupassen. Der Arbeitgeber hat die Gefährdungsbeurteilung unverzüglich zu aktualisieren, wenn
1. sicherheitsrelevante Veränderungen der Arbeitsbedingungen einschließlich der Änderung von Arbeitsmitteln dies erfordern,
2. neue Informationen, insbesondere Erkenntnisse aus dem Unfallgeschehen oder aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge, vorliegen oder
3. die Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen nach § 4 Absatz 5 ergeben hat, dass die festgelegten Schutzmaßnahmen nicht wirksam oder nicht ausreichend sind.
Quelle: ArbSchG §3 (7)
Genauer ist dies in der Publikation der jeweils zuständigen BG geregelt. Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall schreibt beispielsweise vor:
Die Grundbetreuung wird bei maßgeblicher Änderung der Arbeitsverhältnisse, spätestens aber nach 3 Jahren wiederholt.
Quelle: Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Die Beurteilungen einer Maschine oder Anlage fällt hierbei unter den Punkt: „Durchführung sicherheitstechnischer Überprüfungen und Beurteilungen von Anlagen, Arbeitssystemen und Arbeitsverfahren“
Gerne unterstütze ich Sie bei diesem Thema beratend oder helfe Ihnen die nötigen Beurteilungen durchzuführen.
CE-Kennzeichnung / EG-Konformität / Product Compliance
Die CE-Kennzeichnung muss vom Hersteller / Inverkehrbringer der Maschine durchgeführt werden.
Als Experte helfe Ich Ihnen, die Normen, Gesetze und Vorschriften zu überprüfen und den Weg zur CE-Kennzeichnung zu ermöglichen.
Dies kann der Fall sein, wenn eine Maschine einzeln in Betrieb geht, aber unter Umständen auch wenn eine Verkettung von Maschinen in eine Gesamtanlage vorliegt. Dies ist vom Einzelfall abhängig.
Bei weiteren Fragen rund um das Thema Product Compliance stehe ich kompetent zur Verfügung.

Beratung rund um das Thema Sicherheit
Sie planen eine Anlage umzubauen oder zu erweitern und wissen nicht genau, ob es sich um eine wesentliche Änderung handelt oder nicht?

- Verkettung von Einzelmaschinen (zum Beispiel bei Implementierung und Verkettung verschiedener Einzelgewerke in eine Produktionslinie)
- Hilfestellung rund um Normen, Richtlinien und Gesetze
- Erstellung von Sicherheitslayouts für Maschinen und Anlagen
- Moderierung von Risiko- und Gefährdungsanalysen
- Validierung mit Sitema
Gutachten zum Thema Maschinensicherheit
- für Hersteller
- für Betreiber (Gutachten in ihrem Maschinenpark, bei Kaufinteresse von Maschinen, bei Verlagerung von Maschinen, aber auch wenn bei der Maschinenabnahme einer Neumaschine Ihrer Ansicht nach etwas nicht richtig ist)
- für Versicherungen
- in gerichtlichen Belangen
- bei Personenschäden